Dipl. Psychologin Ilka Brants

Aktuelle Informationen

Seit dem 1. Juli 2024 sind die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen und neuen Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP in Kraft.

Diese Vereinbarung erfolgte, da seit 1996 das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst wurden. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Durch diese seit 28 Jahren unangepasste Vergütung psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die GOP mittlweile deutlich die Vergütung, die für gesetzlich Krankenversicherte durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgt. Die nun seit 01.07.24 gültige Vereinbarung ermöglicht daher eine Angleichung der Vergütung.

Die Beihilfestellen von Hamburg und Schleswig-Holstein sind aktuell von der Vereinbarung ausgenommen. Diese Beihilfestellen behalten sich vor, eigene Regelungen zu treffen.  Es gibt bereits Bestrebungen der PTK mit diesen beiden Ländern auf eine Annahme der Abrechnungsempfehlungen hinzuwirken. Um das zu beschleunigen wird empfohlen, auch mit diesen Ländern nach der neuen Vereinbarung abzurechnen und so auf eine baldige Annahme hinzuwirken.

Nähere Infomationen dazu finden Sie bei den Psychotherapeutenverbänden BPtK, DPtV.

Bei Fragen melden Sie sich gerne.