Dipl. Psychologin Ilka Brants

Abrechnung

Als Privatpraxis richtet sich mein Angebot vor allem an Privatversicherte,  Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte und Selbstzahler. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten.

Die Abrechnung therapeutischer Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Abrechnung

Als Privatpraxis richtet sich mein Angebot vor allem an Privatversicherte,  Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte und Selbstzahler. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten.

Ich bin als approbierte Psychologische Psychotherapeutin eingetragen im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und Mitglied der Psychotherapeutenkammer Hamburg.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Honorierung orientiert sich an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Der Abrechnungssatz kann gemäß der Gebührenordnung zischen dem 2,3 und 3,5 fachen Satz liegen. Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose in der Regel von Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Kostenübernahme hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob und in welchem Umfang ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin übernimmt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Gesetzlich Versicherten kann ich unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Kostenerstattung eine Psychotherapie anbieten. Wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen, bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten jedoch keinen Therapieplatz finden bzw. lange warten müssten, greift die sogenannte Kostenerstattung. Einen sehr guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren liefert auch die aktuelle Broschüre, die Sie hier als PDF herunterladen können. Bei der  Antragstellung unterstütze ich Sie .

Selbstzahler

Aus unterschiedlichen Gründen entscheiden sich Klienten für den Weg als Selbstzahler. Damit fallen Formalitäten zur Bewilligung einer Therapie weg. Therapeutische Leistungen werden nach der GOP abgerechnet und sind von der Umsatzsteuer befreit. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 153,00 €.

Paarberatung /-therapie und Coaching können weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Das Stundenhonorar (50 min) für eine Paartherapie beträgt 185 €. Eine Coachingsitzung (50 min) wird mit 185 € in Rechnung gestellt. Bei Paar- und Familiengesprächen hat es sich als sinnvoll erwiesen, 90 Minuten einzuplanen, um allen Beteiligten genug Raum für ihre Anliegen und Sichtweisen geben zu können. Mein Honorar berechnet sich entsprechend der in Anspruch genommenen Sitzungszeit.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Honorierung orientiert sich an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Der Abrechnungssatz kann gemäß der Gebührenordnung zwischen dem 2,3 und 3,5 fachen Satz liegen. Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Diagnose in der Regel von Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Kostenübernahme hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob und in welchem Umfang ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin übernimmt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Gesetzlich Versicherten kann ich unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Kostenerstattung eine Psychotherapie anbieten. Wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen, bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten jedoch keinen Therapieplatz finden bzw. lange warten müssten, greift die sogenannte Kostenerstattung. Einen sehr guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren liefert auch die aktuelle Broschüre, die Sie hier als PDF herunterladen können. Bei der  Antragstellung unterstütze ich Sie .

Selbstzahler

Sollten Sie sich für eine Behandlung als Selbstzahler entscheiden, fallen Formalitäten zur Bewilligung weg. Therapeutische Leistungen werden nach der GOP abgerechnet und sind von der Umsatzsteuer befreit. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 153,00 €.

Paarberatung /-therapie und Coaching können weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Das Stundenhonorar (50 min) für eine Paartherapie und Coachingsitzung beträgt 185 €. Bei Paar- und Familiengesprächen hat es sich als sinnvoll erwiesen, 90 Minuten einzuplanen, um allen Beteiligten genug Raum für ihre Anliegen und Sichtweisen geben zu können. Mein Honorar berechnet sich entsprechend der in Anspruch genommenen Sitzungszeit.